Allgemeine Vertragsgrundlagen von Symbol 7 Marketing
Diese Vertragsgrundlagen entsprechen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Präambel
Verträge zwischen dem Auftraggeber und Symbol 7 Marketing basieren ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung festgelegter werkvertraglicher und dienstvertraglicher Leistungen von Symbol 7 Marketing. Sie dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten, sowohl von Symbol 7 Marketing als auch der Auftraggeber festzulegen um im Geschäftsverkehr möglichst klare Vertragsverhältnisse zu schaffen und mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
§ 1. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag erfolgt durch Angebot Annahme. Das Zustandekommen des Vertrages wird mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich, bzw. mit der Leistungserbringung seitens von Symbol 7 Marketing.
§ 2. Grundsätzliches
Symbol 7 Marketing schließt Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Entgegenstehende oder von Symbol 7 Marketing aufgeführte AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden von Symbol 7 Marketing vor Vertragsschluss anerkannt. Die Zustimmung von abweichenden Bedingungen muss dabei in schriftlicher Form vorliegen. Diese gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden. Darüber hinaus gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts.
§ 3. Termine
- Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für Symbol 7 Marketing nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sowie dies nicht durch unvorhergesehene Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze oder Umstände die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten, Informationsverzögerung, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) liegen, unmöglich wird.
- Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, die Symbol 7 Marketing nicht zu vertreten hat, ist Symbol 7 Marketing berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Symbol 7 Marketing wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
- Der Ablauf bestimmter Terminvereinbarungen befreit den Auftraggeber nicht von der Setzung einer angemessenen Frist, bevor er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will.
- Wenn die Lieferverzögerung der zu liefernden Informationen und Inhalte zur Erstellung eines Werkes länger als drei Monate dauert, ist Symbol 7 Marketing berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten laut Angebot in voller Höhe anzusetzen.
§ 4. Eigentumsvorbehalt
- Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart, gilt dieser Eigentumsvorbehalt.
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
- Symbol 7 Marketing ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die mit Hilfe von Computersystemen erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Symbol 7 Marketing dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Symbol 7 Marketing geändert und/oder an Dritte weitergegeben werden.
- Die Nutzungsrechten an den Werken werden dem Auftragnehmer erst nach Zahlung sämtlichen Forderungen übertragen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers oder bei Zahlungsverzug, ist Symbol 7 Marketing zum Rücktritt berechtigt.
§ 5. Haftung
- Sofern Symbol 7 Marketing notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Symbol 7 Marketing. Symbol 7 Marketing haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Symbol 7 Marketing.
- Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Symbol 7 Marketing nicht.
- Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Symbol 7 Marketing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
- Symbol 7 Marketing ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Symbol 7 Marketing nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte Symbol 7 Marketing wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Werkes resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, Symbol 7 Marketing von jeglicher Haftung freizustellen und Symbol 7 Marketing die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Symbol 7 Marketing nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Symbol 7 Marketing auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Symbol 7 Marketing gilt.
- Symbol 7 Marketing haftet nur für nachweisliche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt für Handlungen von Angestellten und Erfüllungsgehilfen entsprechend. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
- Schadensersatzanspruch auf Grund von Problemen die auf Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren, technische Probleme außerhalb des Einflussbereiches von Symbol 7 Marketing zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hat durch den Auftraggeber schriftlich und mittels Einschreiben zu erfolgen.
§ 6. Gestaltungsfreihei
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Symbol 7 Marketing behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 7. Rücktrittsrecht
- Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Symbol 7 Marketing möglich. Im Falle eines Stornos wird durch Symbol 7 Marketing neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des gesamten Auftragswertes berechnet.
- Symbol 7 Marketing steht das Recht zu vom Auftrag zurückzutreten, wenn die Ausführung des Auftrages aus Verschulden des Auftraggebers nicht zustande kommt bzw. nicht ausgeführt werden kann, z.B. wenn der Auftraggeber trotz wiederholter Aufforderung der Übergabe notwendiger Unterlagen nicht nachkommt. In diesem Fall wird durch Symbol 7 Marketing neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten auch eine Entschädigung in Höhe von 30 % des gesamten Auftragswertes für das Freihalten der entsprechenden Kapazität berechnet.
§ 8. Datenschutz, Informations- und Stillschweigepflicht
- Symbol 7 Marketing verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages Daten über ihn gespeichert, geändert, gelöscht und an Dritte übermittelt werden können, wenn die pflichtgemäße Leistungserstellung dies erfordert.
§ 9. Sonderleistungen
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der Vergütung von Symbol 7 Marketing gesondert berechnet.
- Symbol 7 Marketing ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Symbol 7 Marketing entsprechende in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form, Vollmacht zu erteilen.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Symbol 7 Marketing abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Symbol 7 Marketing im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 10. Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-mail erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Symbol 7 Marketing
Stand: Mai 2015
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